AGB für Arbeitnehmerüberlassung


1. Vertragsgrundlage
net’s up stellt Ihnen auf Basis der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Arbeitnehmerüberlassung (AGB) sowie den Vereinbarungen des Arbeitnehmerüberlassungs-vertrags (AÜV) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Mitarbeiter zur Verfügung. Ihre eventuell hiervon abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen. Die Bezeichnung Mitarbeiter bezieht sich auf net’s up Mitarbeiter sowie auf beide Geschlechter.

2. Erlaubnis
net’s up ist mit Bescheid der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2004 im Besitz einer befristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Zuletzt wurde der Bescheid am 20.09.2011 durch die gleiche Behörde erneuert. Die Erlaubnis ist bis zum 14.11.2013 befristet. net’s up wird danach rechtzeitig eine unbefristete Erlaubnis beantragen.

3. Rechtsstellung der net’s up Mitarbeiter
3.1 Durch den Abschluss des AÜV wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und Ihnen begründet.
3.2 Während des Einsatzes bei Ihnen unterliegt der Mitarbeiter Ihren Arbeitsanweisungen und arbeitet unter Ihrer Aufsicht und Anleitung.
3.3 Änderungen bezüglich Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeits-tätigkeit können nur zwischen net’s up und Ihnen vereinbart werden. net’s up ist über Änderungen diesbezüglich im Voraus zu informieren.
3.4 Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, für net’s up rechtsverbind-liche Handlungen oder Erklärungen entgegenzunehmen oder abzugeben.
3.5 Die Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung bezüglich all Ihrer Geschäftsangelegenheiten verpflichtet.

4. Auswahl der net’s up Mitarbeiter
4.1 net’s up wird aufgrund des von Ihnen angegebenen, fachlichen Anforderungsprofils entsprechende Mitarbeiter sorgfältig auswählen. Die Mitarbeiter werden auf die erforderliche berufliche Qualifikation hin überprüft und sind von Ihnen entsprechend einzusetzen.
4.2 net’s up darf überlassene Mitarbeiter gegen andere Mitarbeiter, die ebenfalls für die Tätigkeit geeignet sind, austauschen, sofern dadurch nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden. Dies gilt auch während eines bestehenden Einsatzes.

5. Qualitätsgarantie
5.1 Sollten Sie innerhalb der ersten 6 Stunden des ersten Überlassungstages unseres Mitarbeiters feststellen, dass Sie Grund für eine berechtigte Beanstandung haben, werden Ihnen bis zu 6 Arbeitsstunden nicht berechnet. Die Beanstandung muss uns innerhalb des ersten Überlassungstages gemeldet werden.
5.2 net’s up wird in einem solchen Fall im Rahmen seiner Möglichkeiten einen anderen Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Ist dies nicht möglich, so kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Frist gekündigt werden. Schadensersatzansprüche von Ihnen sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

6. Einsatz der net’s up Mitarbeiter
6.1 Der Mitarbeiter wird von Ihnen nur im Rahmen der vertraglich mit uns vereinbarten Tätigkeiten und Orte eingesetzt. Insbesondere lassen Sie den Mitarbeiter nur die dafür benötigten Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden und/oder bedienen.
6.2 Sie zahlen unserem Mitarbeiter keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.
6.3 Soll unser Mitarbeiter Mehr-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit leisten, so teilen Sie uns dies unverzüglich mit. Für eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind Sie verantwortlich.

7. Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit
7.1 Sie verpflichten sich, beim Einsatz unserer Mitarbeiter die für Ihren Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes einzuhalten.
7.2 Sie unterrichten unseren Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme über die für den Arbeitsplatz und Ihren Betrieb geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Sie stellen die erforderliche Sicherheitsausrüstung und Schutzkleidung zur Verfügung.
7.3 Der net’s up Mitarbeiter kann und darf die betrieblichen Einrichtungen zur Arbeitssicherheit nutzen.
7.4 Arbeitsunfälle sind net’s up sofort zu melden. Bei meldepflichtigen Unfällen werden Sie Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft eine Ausfertigung der Unfallanzeige unaufgefordert zusenden.
7.5 net’s up wird sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen überzeugen. Dazu gestatten Sie uns, nach vorheriger Absprache, Zutritt zu dem Arbeitsplatz unseres Mitarbeiters.

8. Ausfall eines net’s up Mitarbeiters/Höhere Gewalt
net’s up behält sich das Recht vor, bei Eintritt von außergewöhnlichen Umständen, z. B. Krankheit, innere Unruhe, Streik oder Ähnliches, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung von net’s up erschwert oder gefährdet wird, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. Schadensersatz-ansprüche von Ihnen sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

9. Vergütung/Abrechnung
9.1 Die Vergütung wird im AÜV vereinbart.
9.2 Der net’s up Mitarbeiter wird Ihnen wöchentlich einen Stundennachweis vorlegen, den Sie prüfen und uns rechtsverbindlich bestätigen. Sie erhalten eine Kopie.
9.3 Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden die gesamten offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Zusätzlich haben Sie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen.
9.4 Die regelmäßige Arbeitszeit der net’s up Mitarbeiter bei Ihnen entspricht der im AÜV vereinbarten Arbeitszeit.
9.5 Für Mehr-, Nacht-, Sonn-, und Feiertagsarbeit werden folgende Zuschläge erhoben:
- Überstunden ab der 40. Wochenstunde: 25%
- Arbeitsstunden zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr: 25%
- Arbeitsstunden am Samstag: 40%
- Arbeitsstunden am Sonntag: 50%
- Arbeitsstunden an gesetzlichen Feiertagen: 100%
Treffen mehrere Zuschläge zu, so wird nur der jeweils höhere Zuschlag berechnet.

10. Übernahme/Vermittlung
Begründen Sie mit einem unserer Mitarbeiter während oder innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Überlassung ein Arbeitsverhältnis, so wird net’s up Ihnen eine Vermittlungsprovision in Rechnung stellen. Die Höhe der Provision wird im AÜV vereinbart.

11. Laufzeit/Kündigung des Vertrages
Die Laufzeit des Vertrages wird im AÜV vereinbart. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit der im AÜV angegebenen Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Unberührt davon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Zur außerordentlichen Kündigung ist net’s up insbesondere in folgenden Fällen berechtigt:
- bei Zahlungsverzug,
- in Fällen, in denen die Erbringung der Arbeitsleistung in Ihrem Unternehmen aufgrund von Streik, Aussperrung, höherer Gewalt oder anderer Umstände nicht möglich ist,
- bei Nichteinhaltung der Arbeits- und Gesundheitsschutz- sowie/oder der Arbeitssicherheitsbestimmungen in Ihrem Unternehmen.

12. Haftung
12.1 net’s up haftet nur für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter bezüglich der vereinbarten Tätigkeit. Die Haftung von net’s up ist insgesamt auf Schäden beschränkt, die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung entstehen, sofern diese keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von net’s up.
12.2 net’s up haftet nicht, falls seine Mitarbeiter von Ihnen mit Geldangelegenheiten, wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld und/oder anderen Wertsachen betraut werden oder für die Beförderung von Geld oder Geldinkasso eingesetzt werden.
12.3 Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind unverzüglich geltend zu machen und verfallen spätestens 6 Monate nach Kenntnis-nahme durch Sie, sofern sie nicht binnen dieser Frist schriftlich geltend gemacht werden.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch net’s up. Dieses Schriftformerfordernis ist selber nur durch schriftliche Vereinbarung abänderbar.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck der beanstandeten Bestimmung am nächsten kommt.
13.3 Als Gerichtsstand für beide Seiten ist der Sitz von net’s up vereinbart. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
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